Informationen zum Datenschutz

  1. Wer verarbeitet Ihre Daten?

Für die Tierwohlpolitik sind die Regionen zuständig. Um die Identifizierung von Hundehaltern zu koordinieren und möglichst effizient zu gestalten, gelten in den drei Regionen ähnliche Gesetze. Die Regionen sind dabei gemeinsam für die Verarbeitung der entsprechenden Daten verantwortlich. Die entsprechenden Kontaktdaten sind hier aufgeführt:

 

  • Service public de Wallonie
    • Direction générale opérationnelle de l'Agriculture, des Ressources naturelles et de l'Environnement

Département du Développement, de la Ruralité et des Cours d'eau et du Bien-Être animal

Direction de la Qualité et du Bien-Être animal

Îlot Saint-Luc

Chaussée de Louvain, 14

5000 Namur, Belgien

  • Bruxelles Environnement
    • Division Inspectorat et sols pollués

Sous-division Police préventive et bien-être animal

Département Bien-être animal

Avenue du Port, 86C/3000

1000 Bruxelles, Belgien

    • + 32 (0)2 775 75 75
    • info@environnement.brussels
  • Vlaamse overheid
    • Departement Omgeving

Afdeling Strategie, Internationaal Beleid en Dierenwelzijn

Dienst Dierenwelzijn

Graaf de Ferrarisgebouw

Koning Albert II-laan 20 bus 8

1000 Brussel, Belgien

    • +32 (0)2 553 75 86
    • dierenwelzijn@vlaanderen.be

 

Die Verwaltung der Datenbank für die Identifizierung und Registrierung von Hunden wird von ZETES SA als Auftragsverarbeiter im Rahmen eines Konzessionsvertrags für die drei Regionen durchgeführt. Zetes SA ist zuständig für:

  • Kommunikationsdienstleistungen:
    • Datenbankverwaltung;
    • Bereitstellung eines Helpdesks;
    • Website-Hosting
  • Verwaltungsdienstleistungen:
    • Datenbankentwicklung und -pflege;
    • Zugriffsschutz für die Datenbank;
    • Schutz der Verbindung zwischen den Daten von Tieren und Haltern;
    • Ausstellung von Registrierungsnachweisen.

 

 

 

  1. Auf welcher Grundlage erfolgt die Datenverarbeitung?

 

  1. Zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?

Zweck der Datenverarbeitung:

  • Identifizierung der Tiere
  • Ausstellung von Identifizierungs und Registrierungsnachweisen
  • Benachrichtigung des Tierhalters bei Antrag auf Halterwechsel
  • Effektive Suche des Tierhalters
  • Effiziente Kontrolle der geltenden Vorschriften sowie des Tierhandels und der Bewegungen von Tieren
  • Statistische Analysen

 

Die nachfolgende Tabelle enthält die folgenden Angaben für jede Kategorie betroffener Personen:

  • Personen mit Zugriff auf die Daten
  • Zugängliche Daten
  • Verfolgte Zwecke
  • Grundlage für die Autorisierung des Zugriffs

 

  1. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Diese Daten werden bis zum Tod des Hundes gespeichert. Wird der Tod nicht gemeldet, werden die Daten automatisch 30 Jahre nach der ersten Registrierung gelöscht. Die Daten der vorherigen Halter werden ebenfalls so lange gespeichert, bis die Akte geschlossen wird.

 

  1. Welche Maßnahmen zum Schutz der Daten werden durchgeführt?

Die Verwaltung der Identifizierungsplattform wird bei ZETES als Auftragsverarbeiter im Rahmen einer Konzession für die drei Regionen verarbeitet. Dieser Markt umfasst eine besondere Übereinkunft zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

 

  1. Wie kann ich meine Rechte ausüben?

Über diese Website können Sie Ihren Status als Betroffener der Datenverarbeitung überprüfen und auf Ihre Daten zugreifen, diese berichtigen oder optionale Daten löschen.

 

Außerdem können Sie sich an den Beauftragten für die Verarbeitung in Ihrer Region wenden, um Auskünfte über Ihre Daten anzufordern, oder um Ihre Daten berichtigen und löschen zu lassen.

 

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beanstandungen bei der Datenschutzbehörde per Post (Autorité de protection des données, rue de la Presse 35, 1000 Bruxelles, Belgien) oder per E-Mail (contact@apd-gba.be) einzusenden.

 

Kategorien betroffener Personen

Wer hat Zugriff

auf diese Daten?

Welche Daten

sind zugänglich?

Zu welchem Zweck (Suchziel)?

Auf welcher Grundlage wird der Zugriff genehmigt?

Hundehalter: Einzelpersonen

und Züchter

Bürger

  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten

Nur zum Auffinden

des Halters eines streunenden, weggelaufenen oder ausgesetzten Hundes

Chipnummer oder Tätowierung des Tieres

 

Der/die Tierhalter

  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten

Aktualisierung eigener Daten

Chipnummer oder Tätowierung; Anfrage an den Auftragsverarbeiter (Zetes SA) gerichtet

 

Tierheime

  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten
  1. Zum Auffinden des Halters eines streunenden, weggelaufenen oder ausgesetzten Hundes
  2. Zum Ändern des Tierhalters

Starke Authentifizierung (eID-Karte +

PIN-Nummer) oder

per Abfrage beim Auftragsverarbeiter (Zetes SA)

Tierärzte

  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten
  • Personalausweisnummer

Zur Registrierung eines Halters

Starke Authentifizierung (eID-Karte +

PIN-Nummer) oder

per Abfrage beim Auftragsverarbeiter (Zetes SA)

Die zuständigen Behörden per Anfrage bei den Regionen:

  • Kriminalbeamte;
  • Föderale Polizei und Lokale Polizei;
  • die vom für das Öffentliche Gesundheitswesen zuständigen Minister ernannten Beamten und Angestellten des Föderalen Öffentlichen Dienstes;
  • die belgischen Zollbeamten;
  • sonstige vom belgischen König ernannte Beamte und Angestellte;
  • die für die Durchführung von Kontrollen zuständigen Beamten und Angestellten des Föderalen Amtes für Sicherheit der Lebensmittelkette.
  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten
  • Personalausweisnummer

Anwendung des Tierschutzgesetzes vom 14.08.1986 und des Tierwohlgesetzes vom 24.03.1987

Abfrage beim Verantwortlichen

Die Regionen als gemeinsam Verantwortliche und zuständige Behörden:

  • In der Region BrüsselHauptstadt: die Bediensteten der Brüsseler Umweltbehörde, die für die Überwachung gemäß Art. 5 Abs. 1 Code de l'inspection (regionales Inspektionsgesetz) zuständig sind;
  • In der Wallonischen Region: die gemäß Art. D.140 Abs. 1, 2 und 3 Livre Ier du Code de l'Environnement (Buch I des regionalen Umweltgesetzes) zuständigen Bediensteten;
  • In der Flämischen Region: die von der flämischen Regierung beauftragten Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes.
  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten
  • Personalausweisnummer

In der Region Brüssel-Hauptstadt:

Anwendung des Tierschutz- und Tierwohlgesetzes vom 14.08.1986

 

 

In der Flämischen Region:

Anwendung des Tierschutz- und Tierwohlgesetzes vom 14.08.1986

 

In der Wallonischen Region:

Anwendung des Dekrets bezüglich des Wallonischen Tierwohlgesetzes

 

 

Starke Authentifizierung (eID-Karte +

PIN-Nummer) oder per Abfrage beim Auftragsverarbeiter (Zetes SA)

Der Auftragsverarbeiter (Zetes SA)

 

  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten
  • Personalausweisnummer

Verarbeitung

der Daten

für die Regionen

Authentifizierung mit Benutzer-ID und Passwort (innerhalb des Netzwerks von Zetes SA)

Fachkräfte und -betriebe

  • Tierärzte
  • Züchter
  • Tierheime

Fachkräfte und -betriebe

  • Tierärzte
  • Züchter
  • Tierheime
  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten
  • Personalausweisnummer
  • Bankdaten

(nur für Tierärzte)

Überprüfung und Aktualisierung ihrer eigenen Daten

Starke Authentifizierung (eID-Karte +

PIN-Nummer)

Der Auftragsverarbeiter (Zetes SA)

 

  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten
  • Personalausweisnummer
  • Bankdaten

(nur für Tierärzte)

Verarbeitung

der Daten für die Regionen

 

Authentifizierung mit Benutzer-ID und Passwort (innerhalb des Netzwerks von Zetes SA)

 

Die Regionen als gemeinsam Verantwortliche und zuständige Behörden (siehe oben)

  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten
  • Personalausweisnummer

Anwendung des Tierschutz- und Tierwohlgesetzes

vom 14.08.1986

Starke Authentifizierung (eID-Karte + PIN-Nummer)

oder per Abfrage beim Auftragsverarbeiter (Zetes SA)

Die gemeinsam Verantwortlichen

(die Regionen, sofern von den zuständigen Behörden abweichend)

Der Auftragsverarbeiter (Zetes SA)

 

  • Personenbezogene Daten
  • Kontaktdaten
  • Personalausweisnummer

Verarbeitung der Daten für die Regionen

Authentifizierung mit Benutzer-ID und Passwort (innerhalb des Netzwerks von Zetes SA)