Frequently asked questions

Frequently asked questions

Wer ist verantwortlich für die Richtigkeit der Daten im Hunderegister?

Der Halter des Hundes ist verantwortlich für die Überprüfung der Richtigkeit seiner persönlichen Daten im Hunderegister und die Meldung von alle Änderungen oder eventuelle Korrektur.

Mit dem Hund in den Urlaub. NICHT OHNE SEINEN AUSWEIS!!

Seit dem 1. Oktober 2004 brauchen Sie einen europäischen, wenn Sie Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen mit auf Reisen nehmen.

In Belgien erhalten Hunde seit dem 7. Juni 2004 automatisch bei der Identifizierung einen Ausweiß.

Für Hunde, die vor dem 7. Juni 2004 registriert wurden kann Ihren Tierarzt einen Ausweiß ausstellen.

Was tun, wenn mein Hund bei DogID registriert ist, er keinen Pass besitzt und wenn ich möchte, dass er einen mit seiner Identifizierung verbundenen Pass bekommt?

Sie gehen bei Ihrem Tierarzt welche Ihr zu fort einen Ausweis für Ihren Hund geben wurde.

Achtung! Bei vor dem 7 Juni 2004 identifizierten und registrierten Hunden ist der Ausweis nur für reisende Hunde vorgeschrieben!

Was tun, wenn mein Hund stirbt?

Sie schicken die Karte mit der Bezeichnung "Antrag auf Halterwechsel oder Adressänderung - Meldung über Tod des Tieres", nachdem Sie das Todesdatum eingetragen haben.

Was tun, wenn ich umziehe?

Sie schicken uns die Karte „Anzeige für Adressenänderung oder Tier-Halterwechsel- Sterbeerklärung” nachdem Sie die neue Adresse eingetragen haben. Sie behalten den Ausweis. Sie erhalten eine neue Karte innerhalb von 14 Tagen.

Was tun, wenn der Halter meines Hundes wechselt?

Der bisherige Tierhalter schikt die Karte "Antrag auf Halterwechsel oder Adressänderung - Meldung über Tod des Tieres" mit Angabe der Daten des neuen Tierhalter an DogID (Postfach 20000, BE-1600 Sint-Pieters-Leeuw). Er übergibt den Pass dem neuen Halter.

Der neue Halter bekommt in der folgenden Woche von DogID:

  • ein endgültiges Identifikations- und Registrierungs- Zertifikat in Form von eines Selbstklebenden Etikettes, die unter Abschnitt XII, "Verschiedenen" des Ausweis zu kleben ist;
  • eine Karte "Antrag auf Halterwechsel oder Adressänderung - Meldung über Tod des Tieres". Diese Karte muss mit dem Ausweiß aufbewahrt werden. Sie dient zur Anzeige von zukünftigen Adressenänderungen oder Tierhalterwechsel.
  • wenn ein Hund das belgischen Territorium verlässt (Umzug, Änderung der verantwortlich, …), wird kein endgültiges Zertifikat (diejenige, die das Etikette enthalt, das in den Hundeausweis geklebt werden muss) an die Hundehalters, des sich im Ausland befindenden Hundes, gesendet. Die Halters müssen die Hunden in dem Land registriere, in dem Sie leben.

Ist mein Hund korrekt registriert?

Ihr Hund wird von einem Tierarzt registriert. Sie verfügen zu diesem Zweck über Blankopässe und vorläufige Identifizierungs- und Registrierungs-zertifikate.

Zum Zeitpunkt der Identifizierung füllt die identifizierende Person das vorläufige identifizierungs-zertifikat aus und gibt darin deutlich die Nummer des Passes an. Das rosafarbene Original des Dokuments und die gelbe Kopie (in der neuen Versiondes vorläufigen Identifizierungs-zertifikates gibt es keine gelbe Kopie mehr) werden so bald wie möglich (spätestens acht Tage nach der Identifizierung) von der identifizierende Person an DogID übermittelt. Der ausgefüllte Ausweiß und die weiße Kopie werden umgehend dem Halter des Tieres ausgehändigt. Die  grüne Kopie wird von der identifizierenden Person mindestens ein Jahr aufbewahrt.

Bei vorhanden sein der gelben Kopie (alte Version des vorläufigen Identifizierungs-zertifikates)

In Abweichung vom Obenstehenden kann der Züchter eines Hundes ein Tier verkaufen, ohne es zuvor registrieren zu lassen, sofern es für eine zugelassene Einrichtung bestimmt ist. In diesem Fall übermittelt die identifizierende Person nur das rosafarbene Original der vorläufigen Identifizierungszertifikat so bald wie möglich (spätestens acht Tage nach der Identifizierung) an DogID.
Der Ausweiß sowie die gelbe und die weiße Kopie werden den Züchter des Tieres unverzüglich übergeben. Die grüne Kopie wird von der identifizierenden Person mindestens ein Jahr aufbewahrt. Zum Zeitpunkt des Verkaufs trägt der Züchter auf der Rückseite der gelben Kopie die Daten des neuen Halters ein und übermittelt sie so schnell wie möglich an DogID.
Falls der Züchter des Hundes das Tier nicht innerhalb von acht Tagen nach Identifizierung an eine zugelassene Einrichtung verkauft, trägt er auf der Rückseite der gelben Kopie der vorläufigen identifizierungszertifikat seine eigene Daten ein und übermittelt sie so schnell wie möglich an DogID.
In diesem Fall darf das Tier nicht verkauft werden, bevor der Züchter im Besitz das endgültiges Identifikations- und Registrierungs-Zertifikat ist.

Bei Abwesenheit der gelben Kopie (neue Version des vorläufigen Identifizierungs-zertifikates)

In Abweichung kann der Züchter eines Hundes ein Tier verkaufen, ohne es zuvor registrieren zu lassen, sofern es für eine zugelassene Einrichtung bestimmt ist. In diesem Fall notiert die identifizierende Person die Registrierungs nummer des Käufers auf der Rückseite des rosafarbenen Originales des vorläufigen Identifizierungszertifikates und übermittelt das so bald wie möglich (spätestens acht Tage nach der Identifizierung) an DogID.
Der Ausweiß und die weiße Kopie werden dem Züchter des Tieres unverzüglich übergeben. Die grüne Kopie wird von der identifizierenden Person mindestens ein Jahr aufbewahrt.

Der Halter bekommt in der folgenden Woche:

  • ein endgültiges Identifikations- und Registrierungs-Zertifikat in Form von ein Selbstklebenden Etikette, die in Abschnitt XII "Verschiedenen" des Ausweiss zu kleben ist;
  • eine Karte "Antrag auf Halterwechsel oder Adressänderung - Meldung über Tod des Tieres". Diese Karte muss mit dem Ausweiß verbleiben. Sie wird verwendet, um spätere Änderungen der Adresse oder des Halters zu melden.

Ist mein Hund korrekt identifiziert?

Ihr Hund muss durch einen elekronischen Chip (Transponder) identifiziert sein. Die Identifizierung mit einem elektronischen Chip muss von einem Tierarzt vorgenommen werden.

Eine Tätowierung ist die alte weise für das identifizieren von Hunden.

Was besagt das Gesetz?

Seit 1. September 1998, ist die Identifizierung und Registrierung von Hunden vorgeschrieben.

Konkret bedeutet dies:

  • Wenn ein Hund bei Ihnen geboren wurde und wenn Sie die Absicht haben, ihn zu  behalten, müssen Sie ihn identifizieren lassen und registrieren, bevor er 8 Woche alt ist.
  • Wenn Sie die Absicht haben, einen Hund zu verkaufen oder zu verschenken, müssen Sie ihn vorher, unabhängig von seinem Alter, identifizieren und registrieren lassen.
  • Wenn Sie einen Hund kaufen oder bekommen, muss er zuvor identifiziert worden sein und einen Pass haben.

 

 

Ersetzen eines nicht mehr lesbare Chip

Wenn der vorhandene Chip nicht mehr lesbar ist, muss der Tierarzt einen neuen Chip implantieren. Bei dieser Gelegenheit soll der Tierarzt ein Dokument „Vervanging paspoortRemplacement du passeport“ ausfüllen und einen neuen Ausweiß für den Verantwortliche des Hundes erstellen. Um zu vermeiden dass der gleiche Hund zweimal registriert wird, und somit zwei Hunde auf den Namen des gleichen Verantwortlichen stehen, muss der Tierarzt auf das Dokument „Vervanging paspoort- Remplacement du passeport“ die Nummer des alten Chips erwähnen und die box "onleesbare chip – chip illisible" angeben. In diesem Fall wird für diesen Hund, von DogID, die neue Chipnummer als primäre Identifikation eingetragen (erscheint auf der Website). Die alte Chipnummer bleibt registriert und kann in der Geschichte des Hundes zurückverfolgt werden. Wenn der Tierarzt die alte Nummer nicht an DogID meldet wird eine zweite Registrierung in der Datenbank erstellt (es gibt keine Möglichkeit, die zwei Chipnummern ohne die Informationen des Tierarztes zu verbinden).

Änderung der Verantwortlichen ohne weiße Karte des der endgültigen Identifizierungsund Registrierungs- Zertifikates

Wenn die weiße Karte für Meldungen einer Änderung des Verantwortlichen für den Hund verwendet wird, wird diese Änderung sofort ausgeführt. Wenn diese weiße Karte nicht mehr verfügbar ist, kann eine Änderung auch auf folgende Weise an DogID gemeldet werden:

  • Geschriebene, datierte und von dem aktuellen und neuen Verantwortlichen Unterzeichnete, schriftliche Anfrage oder eine schriftliche Anfrage mit dem Garantiezertifikat.
  • Die Änderung eines Verantwortlichen (mit Ausnahme derer in einem Asyl – siehe unten) kann beim der Tierarzt oder von dem neuen Verantwortlichen angefordert werden. Nach Eingang der Anfrage sendet DogID eine Botschaft an den aktuell Verantwortlichen. Ohne eine datierte und unterzeichnete Rückantwort von letzterem, wird, nach einer Wartezeit von 10 Arbeitstagen, die Änderung ausgeführt.
  • Eine Anfrage für Änderung des Verantwortlichen via ein Asyl (ein- oder auszuführender Hund) wird sofort ausgeführt wenn diese Anforderung bestätigt wird mit dem 9ZE Formular, mit der HK Nummer des Asyls oder der weißen Karte wenn es einen auszuführenden Hund betrifft der schon mit Namen im Asyl identifiziert wurde.
  • Eine Anfrage für Änderung des Verantwortlichen via einen Züchter mit einer HK-Nummer erfolgt sofort, wenn es sich um einen auszuführenden Hund handelt und wenn die Anfrage durch eine schriftliche Nachricht (Mail, Fax) mit Angabe das HK-nummer oder mit unterschriebenem Garantiezertifikat bestätigt wird. Wenn der Hund wieder an den Züchter geht, ist das klassische Verfahren für die Änderung eines Verantwortlichen (mit Brief an den aktuell Verantwortlichen) anzuwenden.

Verantwortlichkeit für das Melden von Änderungen die den Hund betreffen

Der aktuelle Halter (Verkäufer, Verantwortlichen …) des Hundes ist immer verantwortlich für die Meldung an DogID, mit der Weißen Karte, vor allem Änderungen der Adresse, des Verantwortlichen, oder des Sterbedatums des Hundes.

Wichtig bei der Bestellung von Dokumente

Ein Bestellung von Dokumenten ist möglich durch senden eines Bestellformulares an das Postfach 20000 von DogID, oder online über unsere Website www.dogid.be Das Bestellformular kann heruntergeladen werden über unsere Website. Wenn Sie das Bestellformular verwenden, ist es wichtig, dass alle erforderlichen Informationen vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Bei der Bezahlung muss der genaue Betrag überwiesen werden und sollte, als Referenz, die Registriernummer der Tierärztlichen Vereinigung, mit einem ‘F’ oder ‘N’ vorangestellt, angegeben werden. Eine korrekte und vollständige Angabe der Registriernummer ist essentiell für die automatische Verarbeitung Ihrer Bestellung und Zahlung. Fehlende oder unvollständige Daten führen zwangsläufig zu Verspätung oder zur Ablehnung des Auftrages. Dokumente können auch online über unsere Website bestellt werden und mit Visa, Mastercard, Bancontact und Banküberweisung bezahlt werden. Da die Verarbeitung der Daten und die Zahlung vollständig automatisch erfolgen, empfehlen wir diese Methode. Es ist der schnellste Weg, und vermeidet Verzögerungen durch fehlenden oder unvollständigen Daten.

Ausstellung eines Duplikates des Ausweises

Das neue Königlichen Erlasses vom 25. April 2014 sieht vor in ein Dokument „ Ersatz Ausweis“ für die Bereitstellung von Duplikaten des Ausweises beim Tierärzten. Dieses Verfahren gilt auch für die Hunde die für 7. Juni 2004 registriert wurden.

Die Verrechnung der Dokumente im Rahmen eines Unternehmens (Tierarzt Praxis, Züchterverband)

Bei Bestellung der Dokumente für die Registrierung und Identifizierung eines Hundes können die gewünschten Daten für die Rechnung und das Dokument für die Erhebung der regionalen Steuer abweichen von den Daten des Tierarztes der die Dokumente bestellt. Die Adresse und die Daten für die Rechnung und das Dokument für die Erhebung der regionalen Steuer sind auf dem Auftragsdokument zu ändern. Die Verrechnung geschieht also mit diesen Daten und nicht mehr mit denen des Tierarztes der die Bestellung unter seinem Namen gemacht hat.

Verwaltung (Bestellung, Verwendung) der Dokumente in eine tierärztliche Praxis oder eine Vereinigung von Tierärzten

DogID muss die Rückverfolgbarkeit der Dokumente für die Registrierung und Identifizierung der Hunde sicherstellen. Es ist möglich diese Anforderung zu beantworten im Zusammenhang mit der Registrierung an DogID unter « Gruppen » (ein Konzept das juristische Entitäten definiert z. Bsp. Unternehmen, etc.) zu erfüllen. Wenn sie in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten oder Sie eine Zusammenarbeit (Vereinigung oder jede andere Form von Zusammenarbeit) mit einem der Kollegen angeben, bitten wir Sie schriftlich (Mail, Fax, Brief) die Nummer der Tierärztlichen Vereinigung, welche Teil dieser « Gruppe » sind bei DogID zu melden. Wir registrieren diese Gruppe und alle Änderungen die Sie uns melden (Eintritt oder Austritt eines Mitgliedes der Gruppe). Der Vorteil ist das die Dokumente für die Registrierung und Identifizierung der Hunde durch alle Mitglieder der Gruppe verwendet werden können (und nicht nur in Bezug auf den Tierarzt der den Auftrag unter seinem Namen bearbeitet hat).

Was tun, wenn mein Hund mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung identifiziert, aber nich bei DogID registriert ist?

Sie müssen mit dem Tierarzt Kontakt aufnehmen, damit er uns das vorläufige Identifizierungs- und Registrierungs- Zertifikat zuschickt.

Was tun, wenn mein Hund aus dem Ausland kommt?

Sie müssen zu einem Tierarzt gehen um ihn registrieren zu lassen bei DogID.

Ich bin Privatperson. Kann ich einen Hundehalterwechsel telefonisch, per Fax oder E-mail vornehmen?

Die schnellsten Lösungen sind, wenn Sie noch Kontakt mit den alten Verantwortlichen haben:

  • Oder der alten Verantwortlichen fragt DogID ihm die Karte "Anzeige für Adressenänderung oder Tier-Halterwechsel“ zu schicken. Dieser  sendet uns diese Karte, ausgefüllt mit den Kontaktdaten auf der Rückseite, und nach Erhalt führt DogID die Änderung sofort aus..

  • Oder Sie senden eine gemeinsame Erklärung an DogID, unterzeichnet von Ihnen und dem vorigen Veranwortichen, mit Hinweis auf die Änderung des Verantwortlichen. Nach Erhalt wird DogID die Änderung sofort durchführen.

Wenn dies nicht erreichbar ist und Sie nicht mehr diese Karte haben, können Sie eine einfache schriftliche Anfrage an DogID schicken. DogID fragt dann die Vereinbarung dem alten Verantwortlichen um die Änderung aus zu führen (das Verfahren dauert ca. 3 Wochen).

Was tun, wenn mein Hund verloren ging oder gestohlen wurde?

Melden Sie dies so schnell wie möglich DogID unter der Telefonnummer +32 (0)2 333 92 22.