- Wer verarbeitet Ihre Daten?
Für die Tierwohlpolitik sind die Regionen zuständig. Um die Identifizierung von Hundehaltern zu koordinieren und möglichst effizient zu gestalten, gelten in den drei Regionen ähnliche Gesetze. Die Regionen sind dabei gemeinsam für die Verarbeitung der entsprechenden Daten verantwortlich. Die entsprechenden Kontaktdaten sind hier aufgeführt:
- Service public de Wallonie
- Direction générale opérationnelle de l'Agriculture, des Ressources naturelles et de l'Environnement
Département du Développement, de la Ruralité et des Cours d'eau et du Bien-Être animal
Direction de la Qualité et du Bien-Être animal
Îlot Saint-Luc
Chaussée de Louvain, 14
5000 Namur, Belgien
-
- +32 (0)81 33 64 56
- Kontaktformular
- Bruxelles Environnement
- Division Inspectorat et sols pollués
Sous-division Police préventive et bien-être animal
Département Bien-être animal
Avenue du Port, 86C/3000
1000 Bruxelles, Belgien
-
- + 32 (0)2 775 75 75
- info@environnement.brussels
- Vlaamse overheid
- Departement Omgeving
Afdeling Strategie, Internationaal Beleid en Dierenwelzijn
Dienst Dierenwelzijn
Graaf de Ferrarisgebouw
Koning Albert II-laan 20 bus 8
1000 Brussel, Belgien
-
- +32 (0)2 553 75 86
- dierenwelzijn@vlaanderen.be
Die Verwaltung der Datenbank für die Identifizierung und Registrierung von Hunden wird von ZETES SA als Auftragsverarbeiter im Rahmen eines Konzessionsvertrags für die drei Regionen durchgeführt. Zetes SA ist zuständig für:
- Kommunikationsdienstleistungen:
- Datenbankverwaltung;
- Bereitstellung eines Helpdesks;
- Website-Hosting
- Verwaltungsdienstleistungen:
- Datenbankentwicklung und -pflege;
- Zugriffsschutz für die Datenbank;
- Schutz der Verbindung zwischen den Daten von Tieren und Haltern;
- Ausstellung von Registrierungsnachweisen.
- Auf welcher Grundlage erfolgt die Datenverarbeitung?
- In der Wallonischen Region: Königliche Exekutivorder vom 25.04.2014 über die Identifizierung und Registrierung von Hunden – regionsspezifische Fassung
- In der Region Brüssel-Hauptstadt: Königliche Exekutivorder vom 25.04.2014 über die Identifizierung und Registrierung von Hunden – regionsspezifische Fassung
- In der Flämischen Region: Königliche Exekutivorder vom 25.04.2014 über die Identifizierung und Registrierung von Hunden – regionsspezifische Fassung
- Zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?
Zweck der Datenverarbeitung:
- Identifizierung der Tiere
- Ausstellung von Identifizierungs und Registrierungsnachweisen
- Benachrichtigung des Tierhalters bei Antrag auf Halterwechsel
- Effektive Suche des Tierhalters
- Effiziente Kontrolle der geltenden Vorschriften sowie des Tierhandels und der Bewegungen von Tieren
- Statistische Analysen
Die nachfolgende Tabelle enthält die folgenden Angaben für jede Kategorie betroffener Personen:
- Personen mit Zugriff auf die Daten
- Zugängliche Daten
- Verfolgte Zwecke
- Grundlage für die Autorisierung des Zugriffs
- Wie lange werden die Daten gespeichert?
Diese Daten werden bis zum Tod des Hundes gespeichert. Wird der Tod nicht gemeldet, werden die Daten automatisch 30 Jahre nach der ersten Registrierung gelöscht. Die Daten der vorherigen Halter werden ebenfalls so lange gespeichert, bis die Akte geschlossen wird.
- Welche Maßnahmen zum Schutz der Daten werden durchgeführt?
Die Verwaltung der Identifizierungsplattform wird bei ZETES als Auftragsverarbeiter im Rahmen einer Konzession für die drei Regionen verarbeitet. Dieser Markt umfasst eine besondere Übereinkunft zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Wie kann ich meine Rechte ausüben?
Über diese Website können Sie Ihren Status als Betroffener der Datenverarbeitung überprüfen und auf Ihre Daten zugreifen, diese berichtigen oder optionale Daten löschen.
Außerdem können Sie sich an den Beauftragten für die Verarbeitung in Ihrer Region wenden, um Auskünfte über Ihre Daten anzufordern, oder um Ihre Daten berichtigen und löschen zu lassen.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beanstandungen bei der Datenschutzbehörde per Post (Autorité de protection des données, rue de la Presse 35, 1000 Bruxelles, Belgien) oder per E-Mail (contact@apd-gba.be) einzusenden.
Kategorien betroffener Personen |
Wer hat Zugriff auf diese Daten? |
Welche Daten sind zugänglich? |
Zu welchem Zweck (Suchziel)? |
Auf welcher Grundlage wird der Zugriff genehmigt? |
Hundehalter: Einzelpersonen und Züchter |
Bürger |
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Nur zum Auffinden des Halters eines streunenden, weggelaufenen oder ausgesetzten Hundes |
Chipnummer oder Tätowierung des Tieres |
Der/die Tierhalter |
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Aktualisierung eigener Daten |
Chipnummer oder Tätowierung; Anfrage an den Auftragsverarbeiter (Zetes SA) gerichtet
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Tierheime |
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Starke Authentifizierung (eID-Karte + PIN-Nummer) oder per Abfrage beim Auftragsverarbeiter (Zetes SA) |
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Tierärzte |
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Zur Registrierung eines Halters |
Starke Authentifizierung (eID-Karte + PIN-Nummer) oder per Abfrage beim Auftragsverarbeiter (Zetes SA) |
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Die zuständigen Behörden per Anfrage bei den Regionen:
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Anwendung des Tierschutzgesetzes vom 14.08.1986 und des Tierwohlgesetzes vom 24.03.1987 |
Abfrage beim Verantwortlichen |
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Die Regionen als gemeinsam Verantwortliche und zuständige Behörden:
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In der Region Brüssel-Hauptstadt: Anwendung des Tierschutz- und Tierwohlgesetzes vom 14.08.1986
In der Flämischen Region: Anwendung des Tierschutz- und Tierwohlgesetzes vom 14.08.1986
In der Wallonischen Region: Anwendung des Dekrets bezüglich des Wallonischen Tierwohlgesetzes
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Starke Authentifizierung (eID-Karte + PIN-Nummer) oder per Abfrage beim Auftragsverarbeiter (Zetes SA) |
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Der Auftragsverarbeiter (Zetes SA)
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Verarbeitung der Daten für die Regionen |
Authentifizierung mit Benutzer-ID und Passwort (innerhalb des Netzwerks von Zetes SA) |
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Fachkräfte und -betriebe
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Fachkräfte und -betriebe
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(nur für Tierärzte) |
Überprüfung und Aktualisierung ihrer eigenen Daten |
Starke Authentifizierung (eID-Karte + PIN-Nummer) |
Der Auftragsverarbeiter (Zetes SA)
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(nur für Tierärzte) |
Verarbeitung der Daten für die Regionen
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Authentifizierung mit Benutzer-ID und Passwort (innerhalb des Netzwerks von Zetes SA)
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Die Regionen als gemeinsam Verantwortliche und zuständige Behörden (siehe oben) |
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Anwendung des Tierschutz- und Tierwohlgesetzes vom 14.08.1986 |
Starke Authentifizierung (eID-Karte + PIN-Nummer) oder per Abfrage beim Auftragsverarbeiter (Zetes SA) |
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Die gemeinsam Verantwortlichen (die Regionen, sofern von den zuständigen Behörden abweichend) |
Der Auftragsverarbeiter (Zetes SA) |
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Verarbeitung der Daten für die Regionen |
Authentifizierung mit Benutzer-ID und Passwort (innerhalb des Netzwerks von Zetes SA) |